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Raiffeisenbank Kaisersesch-Kaifenheim eG
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Gute Beratung braucht Kommunikation

Telefonwerbungsgesetz in Kraft

Am 4. Au­gust 2009 ist das Ge­setz zur Be­kämp­fung un­er­laub­ter Te­le­fon­wer­bung und zur Ver­bes­se­rung des Ver­brau­cher­schut­zes bei be­son­de­ren Ver­triebs­for­men in Kraft ge­tre­ten.
Um Sie weiterhin fernmündlich bei verschiedenen Anlässen (z. B. fällige Geldanlagen, veränderte Lebenssituation, usw.) ansprechen und auf für Sie vorteilhafte Finanztransaktionen aufmerksam machen zu können, ist für uns eine initiative Kundenansprache unerlässlich.

Auch im Zusammenhang mit dem Versprechen einer dauerhaften Betreuung und Beratung mit unseren Finanzdienstleistungen ist für uns die telefonische Kontaktaufnahme unverzichtbar.

Das neue Telefonwerbungsgesetz erlaubt uns dies jedoch nur, wenn uns eine vom Kunden unterschriebene Erlaubnis erteilt wurde.

Einen entsprechenden Vordruck können Sie sich hier als pdf-Datei herunterladen, ausdrucken und unterschrieben an uns zurückgeben, gerne auch per Post oder per Fax an 02653/9991-99.




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...weil Fairness immer Zukunft hat