
Gute Beratung braucht Kommunikation
Telefonwerbungsgesetz in Kraft
Am 4. August 2009 ist das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen in Kraft getreten.
Um Sie weiterhin fernmündlich bei verschiedenen Anlässen (z. B. fällige Geldanlagen, veränderte Lebenssituation, usw.) ansprechen und auf für Sie vorteilhafte Finanztransaktionen aufmerksam machen zu können, ist für uns eine initiative Kundenansprache unerlässlich.
Auch im Zusammenhang mit dem Versprechen einer dauerhaften Betreuung und Beratung mit unseren Finanzdienstleistungen ist für uns die telefonische Kontaktaufnahme unverzichtbar.
Das neue Telefonwerbungsgesetz erlaubt uns dies jedoch nur, wenn uns eine vom Kunden unterschriebene Erlaubnis erteilt wurde.
Einen entsprechenden Vordruck können Sie sich hier als pdf-Datei herunterladen, ausdrucken und unterschrieben an uns zurückgeben, gerne auch per Post oder per Fax an 02653/9991-99.
Ihre
Raiffeisenbank Kaisersesch-Kaifenheim eG
Auch im Zusammenhang mit dem Versprechen einer dauerhaften Betreuung und Beratung mit unseren Finanzdienstleistungen ist für uns die telefonische Kontaktaufnahme unverzichtbar.
Das neue Telefonwerbungsgesetz erlaubt uns dies jedoch nur, wenn uns eine vom Kunden unterschriebene Erlaubnis erteilt wurde.
Einen entsprechenden Vordruck können Sie sich hier als pdf-Datei herunterladen, ausdrucken und unterschrieben an uns zurückgeben, gerne auch per Post oder per Fax an 02653/9991-99.
Ihre
Raiffeisenbank Kaisersesch-Kaifenheim eG
