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Raiffeisenbank Kaisersesch-Kaifenheim eG
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Die Abgeltungsteuer kommt

Wir müssen miteinander reden

Ab dem 01.01.2009 werden alle Erträge und Gewinne aus privaten Kapitalanlagen einheitlich mit 25 % Kapitalertragssteuer (Abgeltungsteuer) besteuert. Was bedeutet das für Ihre Geldanlagen, und welche Möglichkeiten bieten sich Ihnen, Vorteile dieser Steuer für sich zu nutzen?
Überblick
Seit dem 6. Juli 2007 steht es fest, die Abgeltungsteuer wird eingeführt. Ab dem 01.01.2009 werden alle Erträge und Gewinne aus privaten Kapitalanlagen einheitlich mit 25 % Kapitalertragssteuer –KapSt- (Abgeltungsteuer) besteuert. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag –SolZ- (5,5 %) und ggf. Kirchensteuer (überwiegend 9%), jeweils von der gezahlten KapSt (Abgeltungsteuer) berechnet. Damit sind künftig sämtliche Steuerverpflichtungen aus Kapitaleinkünften abgegolten. Die Freibeträge für Kapitalerträge von 801 € bei Ledigen/1602 € bei Verheirateten bleiben unverändert bestehen.

Beispiele ab 2009: ( ohne Sparerpauschbetrag/ Freistellungsauftrag und Kirchensteuer)

Erträge:
Ertrag (Zinsen, Dividenden) 100,00 €
25 % KapSt (Abgeltungsteuer) 25,00 €
5,5 % SolZ von 25 € 1,38 €

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Ertrag nach Steuern 73,62 €

Gewinne:
Kauf einer Aktie incl. Nebenkosten 10000,00 €
Verkauf dieser Aktie incl. Verkaufskosten 11000,00 €

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Verkaufsgewinn 1000,00 €
25 % KapSt (Abgeltungsteuer) 250,00 €
5,5 % SolZ von 250 € 13,75 €

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Ertrag nach Steuern 736,25 €