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Raiffeisenbank Kaisersesch-Kaifenheim eG
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Die Abgeltungsteuer kommt

Wir müssen miteinander reden

Geringes Einkommen 

Wenn Ihr Nettoeinkommen bis ca.15000 € jährlich beträgt, ist Ihr persönlicher Steuersatz in der Regel niedriger als 25 %.
Die ab 2009 erzielten Erträge und Gewinne aus Kapitalanlagen können dann im Rahmen der Einkommensteuererklärung mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert werden, soweit sie die Freibeträge von 801 € bei Ledigen/1602 € bei Verheirateten übersteigen.

Beispiel: (ohne Kirchensteuer)
Nettoeinkommen (ledig) jährlich 10000,00 €
persönlicher Steuersatz ca. 18 %,

Kapitalerträge (zusätzlich) 1000,00 €
./.Sparerpauschbetrag 801,00 €

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zu versteuern 199,00 €

persönlicher Steuersatz 18 % 35,82 €
5,5 % SolZ von 35,82 € 1,97 €

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gesamte Abgeltungsteuer 37,79 €


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Ertrag nach Steuern 962,21 €

Die in diesem Beispiel bereits abgeführte Abgeltungsteuer von 49,75 € (25 % von 199 €) zzgl. 2,74 € SolZ (5,5 % von 49,75 €) wird bei der Einkommensteuererklärung mit der tatsächlich zu zahlenden Steuer verrechnet. Demnach würden 14,70 € wieder erstattet.