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Raiffeisenbank Kaisersesch-Kaifenheim eG
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Die Abgeltungsteuer kommt

Wir müssen miteinander reden

Käufe bis 2009 

Die bis zum 31.12.2008 angeschafften Kapitalanlagen, mit Ausnahme der sog. Finanzinnovationen (z. B. Zerobonds), genießen über das Jahr 2008 hinaus Bestandsschutz. Realisierte Gewinne werden nach einer Mindesthaltefrist von einem Jahr steuerfrei ausgezahlt.
Beispiel:
Aktienkauf Dezember 2007 10000,00 €
Verkauf Juli 2015 15000,00 €

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Gewinn 5000,00 €

Der Kursgewinn von 5000 € bleibt steuerfrei. Die Dividenden werden bis 2009 nur zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz versteuert, danach mit der Abgeltungsteuer.

Eine Sonderregelung gibt es für bestimmte Kapitalanlagen (gemäß § 20 EStG), insbesondere für so genannte ‚Zertifikate'. Soweit sie nicht vor dem 15. März 2007 gekauft wurden, müssen sie bis zum 30.06.2009 verkauft werden, ansonsten wird der Gewinn von der Abgeltungsteuer erfasst.