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Raiffeisenbank Kaisersesch-Kaifenheim eG
BLZ: 57069144
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Die Abgeltungsteuer kommt

Wir müssen miteinander reden

Keine Abgeltungsteuer 

Folgende Anlageformen unterliegen u. a. nicht der Abgeltungsteuer, es gelten die bisherigen Regelungen unverändert weiter:
  • Immobilien: Verkaufsgewinne sind steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mindestens 10 Jahre vergangen sind. Mieten und Pachterlöse unterliegen dem persönlichen Steuersatz.
  • Mobilien (Kunstgegenstände, Edelmetalle etc.): Verkaufsgewinne sind steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mindestens ein Jahr vergangen ist.
  • Private Rentenversicherungen: Nur der (relativ niedrige) Ertragsanteil ist mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.
  • ‚Riester'- und ‚Rürup-Renten': Die gesamte Rente ist mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.