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Raiffeisenbank Kaisersesch-Kaifenheim eG
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Bauen & Wohnen

Förderung

Günstige Darlehen – staatlich gefördert
Anschubhilfe für Ihr Eigenheim

Verschenken Sie keine Prämie

Mit der Wohnungsbauprämie (WoP) belohnt der Staat Einzahlungen auf einen Bausparvertrag. Voraussetzung ist, dass bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.


Einkommensgrenzen
Anspruch auf Wohnungsbauprämie haben Bausparer bis zu einem zu versteuernden Einkommen von jährlich 25.600 Euro bei Alleinstehenden und 51.200 Euro bei Verheirateten. Abhängig von den jeweiligen persönlichen Freibeträgen kann das Bruttoeinkommen noch höher liegen.


Förderhöchstbeträge
Der Staat zahlt für die jährlichen Sparbeiträge bis maximal 512 Euro (Alleinstehende) und 1.024 Euro (Verheiratete) 8,8 Prozent Wohnbauprämie. Die maximale Wohnungsbauprämie beträgt demnach für Alleinstehende 45,06 Euro sowie für Verheiratete 90,11 Euro. Prämienberechtigt ist man bereits mit 16 Jahren.


Keine Zinsabschlagsteuer
Die Sparerfreibeträge betragen für Alleinstehende jährlich 801 Euro und für Verheiratete 1.602 Euro (einschließlich Werbungskostenpauschbetrag) bei Einkünften aus Kapitalvermögen. Wer jedoch Wohnungsbauprämie erhält, ist in dem Jahr, in dem die Prämie gewährt wird, und im Folgejahr automatisch von der Zinsabschlagsteuer befreit. Diese Regelung gilt nur für Zinserträge aus dem Bausparvertrag. D. h., der Bausparkasse ist kein Freistellungsauftrag zu erteilen. Voraussetzung für die Befreiung ist, dass der berechtigte Bausparer einen WoP-Antrag gestellt und die Bausparkasse diesen bearbeitet hat. Hiervon unberührt muss der Bausparer die Zinserträge in seiner Einkommensteuererklärung angeben.

Mit der Bausparkasse Schwäbisch Hall sind Sie gut beraten. Detaillierte Informationen erhalten sie unter

Bausparkasse Schwäbisch Hall

oder bei den Mitarbeitern der Volksbanken, Raiffeisenbanken oder Spar- und Darlehnskassen in Ihrer Nähe. Drucken Übersicht nächster Schritt