
Bauen & Wohnen
Förderung
Günstige Darlehen – staatlich gefördert
Als Bausparer werden Sie gleich doppelt gefördert: von Ihrem Arbeitgeber und vom Staat. Bausparen können Sie als so genannte vermögenswirksame Leistung, die von Ihrem Arbeitgeber bezahlt werden kann. Dazu gibt es dann noch jedes Jahr die Arbeitnehmer-Sparzulage von Vater Staat.
Damit möglichst viele Bürger ein Startkapital für Bau, Kauf oder Modernisierung einer Immobilie ansparen können, wird das Bausparen im Rahmen der so genannten vermögenswirksamen Leistungen (VL) gefördert. Viele Arbeitgeber zahlen Ihren Mitarbeitern diese VL. Dazu sind sie laut Vermögensbildungsgesetz und tarifvertraglich angehalten. Diese Leistungen werden ganz oder teilweise zusätzlich zum Gehalt gezahlt – bis zu 480 Euro pro Jahr.
Auch vom Staat werden Sie als Bausparer bei der Vermögensbildung unterstützt: durch die Arbeitnehmer-Sparzulage. Das sind jährlich 9 Prozent auf die in einen Bausparvertrag einbezahlten VL, allerdings nur bis zur Höhe von jährlich maximal 470 Euro. Macht immerhin 42,30 Euro, und das Jahr für Jahr.
Achtung, es gelten Einkommensgrenzen: Diese liegen für Alleinstehende bei einem zu versteuernden Einkommen von 17.900 Euro, für Verheiratete bei 35.800 Euro. (Das zu versteuernde Einkommen ist nicht zu verwechseln mit dem Bruttoeinkommen. Das Bruttoeinkommen kann wesentlich höher liegen.)Bezahlt Ihr Arbeitgeber keine VL, dann können Sie ihn bitten, vom Nettoeinkommen monatlich 40 Euro auf einen Bausparvertrag zu überweisen. So sichern Sie sich die Arbeitnehmer-Sparzulage.
Damit möglichst viele Bürger ein Startkapital für Bau, Kauf oder Modernisierung einer Immobilie ansparen können, wird das Bausparen im Rahmen der so genannten vermögenswirksamen Leistungen (VL) gefördert. Viele Arbeitgeber zahlen Ihren Mitarbeitern diese VL. Dazu sind sie laut Vermögensbildungsgesetz und tarifvertraglich angehalten. Diese Leistungen werden ganz oder teilweise zusätzlich zum Gehalt gezahlt – bis zu 480 Euro pro Jahr.
Auch vom Staat werden Sie als Bausparer bei der Vermögensbildung unterstützt: durch die Arbeitnehmer-Sparzulage. Das sind jährlich 9 Prozent auf die in einen Bausparvertrag einbezahlten VL, allerdings nur bis zur Höhe von jährlich maximal 470 Euro. Macht immerhin 42,30 Euro, und das Jahr für Jahr.
Achtung, es gelten Einkommensgrenzen: Diese liegen für Alleinstehende bei einem zu versteuernden Einkommen von 17.900 Euro, für Verheiratete bei 35.800 Euro. (Das zu versteuernde Einkommen ist nicht zu verwechseln mit dem Bruttoeinkommen. Das Bruttoeinkommen kann wesentlich höher liegen.)Bezahlt Ihr Arbeitgeber keine VL, dann können Sie ihn bitten, vom Nettoeinkommen monatlich 40 Euro auf einen Bausparvertrag zu überweisen. So sichern Sie sich die Arbeitnehmer-Sparzulage.
